Pachtzeit
Die Pachtzeit für eine Grabstelle beträgt 7 Jahre. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn ein Monat vor Ablauf des Pachtvertrages keine schriftliche Kündigung der Grabstelle erfolgt ist
Bei umzug muß der Verwalter schriftlich in Kenntniss gesetzt werden
Liegezeit
Die amtlich vorgeschriebene Liegezeit beträgt für Hunde und Katzen 7 Jahre und für Kleintiere 5 Jahre. Sie beinhaltet Gebühren und Betriebskosten, die im voraus zu entrichten sind.
Instandhaltung und Pflege
Für die Instandhaltung und Pflege der Grabstelle ist der Pächter verantwortlich. Die Pflege kann auch vom Tierfriedhof kostenpflichtig übernohmen werden. Die Bepflanzung wird nach Absprache mit dem Verwalter vorgenommen



Friedhofsordnung

